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Festsetzen einer Konfiguration

Nach dem Festsetzen einer Konfiguration beginnt die Kooperation. Und eine Konfiguration kann erst dann festgesetzt werden, wenn der Konfigurationsprozess – zumindest in dem Strang, welcher festgesetzt werden soll – abgeschlossen ist, wenn also jeder Bedarf einer jeden Tätigkeit in dieser Konfiguration entweder verfügbar ist oder verfügbar gemacht werden kann und sich auch zu jeder unaufschiebbaren Tätigkeit zur (Wieder-)Herstellung des Erhaltungszustandes verwendeter und betroffener Mittel jemand zugeordnet hat. Ist ein Konfigurationsprozess abgeschlossen, werden alle beteiligten Personen, die sich Tätigkeiten zugeordnet haben, benachrichtigt, ob sie für den Prozess benötigt werden oder nicht, oder anders herum ausgedrückt, ob ihre Selbstzuordnung ins Leere lief oder nicht. Nachdem die Beteiligten bestätigt haben, dass sie an der nachfolgenden Kooperation mitwirken werden, werden die Werkzeuge zur Kommunikation mit den Beteiligten und Betroffenen, zur Absprache und Transparenz von (Übergabe-)Zeiten oder auch zur gemeinsamen Raumfindung relevant. Ein weiteres Softwarewerkzeug kann dabei helfen, private freie Zeit der Beteiligten mit der Verfügbarkeit gesellschaftlicher Mittel abzugleichen und Vorschläge zum Ablauf möglicher Prozesse bereitstellen.

Es gibt dabei drei Sonderfälle zum Thema Selbstzuordnung und Abschluss des Konfigurationsprozesses:

  1. Selbstzuordnung zu tendenziell unproblematischen Tätigkeiten: Die Dauer eines Konfigurationsprozesses ist unbestimmt, genauso wie der anschließende zeitliche Ablauf der Kooperation. Und über jede Person und jede neue Tätigkeit in der Konfiguration wird die Planung komplizierter. Es kann daher sinnvoll sein, Tätigkeiten erst nach der Festsetzung der Konfiguration und damit während der Kooperation vorzuschlagen, wenn sich erfahrungsgemäß/statistisch leicht jemand dafür findet.

  2. Selbstzuordnung zu Ortsveränderungen zwischen Tätigkeiten in lokaler Nähe: Ein ähnlicher Punkt wie zuvor, allerdings ein struktureller Unterschied. Erst nachdem der Raum der Ausführung feststeht kann ersichtlich werden, ob es noch jemanden zusätzlich braucht, der oder die das Resultat der einen Tätigkeit zum Ausführungsort der nächsten Tätigkeit ortsverändert, sprich: transportieren muss. Bei Ausführungsorten in lokaler Nähe könnte das auch zwischen denen geklärt werden, die die Tätigkeit ausführen und es muss keine zusätzliche Tätigkeit als Vorschlag an andere vermittelt werden. Falls eine solche Tätigkeit in den Konfigurationsprozess gespeist wird und es nicht tendenziell unproblematisch ist, dass sich jemand dafür findet, kann die Konfiguration erst festgesetzt werden, wenn sich hierzu jemand zugeordnet hat. Es braucht also eine zeitnahe Absprache zwischen den Beteiligten nach der Selbstzuordnung und noch während des laufenden Konfigurationsprozesses.

  3. Selbstzuordnung zu aufschiebbaren Tätigkeiten zur (Wieder-)Herstellung von Erhaltungszuständen: An sich ist eine Konfiguration erst abgeschlossen, wenn sich zu sämtlichen Tätigkeiten, welche die Bedürfnisbefriedigung nach sich zieht, Personen zugeordnet haben. Tätigkeiten allerdings, die durch Nebenresultate notwendig werden, beziehen sich eben nicht direkt auf das vermittelte Bedürfnis und sind zur Bedürfnisbefriedigung auch nicht notwendig. Falls die entsprechenden Tätigkeiten also aufschiebbar sind oder das Nebenresultat die Tätigkeit nur anteilig notwendig macht, kann die Konfiguration festgesetzt werden, bevor sich dort jemand zugeordnet hat.

Von den Tätigkeiten ausgehend, bei denen jeder Bedarf zur Verfügung steht, wird kooperiert bis der Zweck des Commonings sich erfüllt hat, das vermittelte Bedürfnis also befriedigt wurde, und die Konfiguration sich damit wieder auflöst. Im Fall von →Kontinuität können einzelne Tätigkeiten dabei natürlich weiterbestehen, da sie gleichzeitig Teil anderer Konfigurationen sind.

Es ist dabei durchaus möglich, dass sich in er praktischen Anwendung der Software dynamischere und effizientere Möglichkeiten zur Festsetzung von Konfigurationen finden.